1. Auftrag

Das Angebot des Verleihers ist freibleibend. Der Vertragsabschluß erfolgt durch die schriftliche Annahmebestätigung des Auftrages an den Entleiher. Mündliche Abmachungen bedürfen zur Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Sofern eine schriftliche Auftragsbestätigung nicht erfolgt, wird die Rechnung der Auftragsbestätigung gleichgeachtet.
In jedem Fall sind unsere Allgem. Geschäftsbedingungen gültig. Die Einkaufsbedingungen des Entleihers verpflichten uns nicht, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Sofern innerhalb des durchzuführenden Auftrages Mehrbelastungen durch Lohn- und Auslösungserhöhungen oder sonstige zusätzlichen Kosten zum Tragen kommen, behalten wir uns vor, diese in Anrechnung zu bringen. Auf Verlangen des Auftraggebers geleistete Überstunden, Nacht- und Sonntagsarbeit, sind zusätzlich zu vergüten.

Die tariflichen Zuschläge gelten für
a) die beiden ersten täglichen Mehrarbeitsstunden 25 v.H. von der dritten Mehrarbeitsstunde an 50 v.H.
b) Spätarbeit ab 14.00 Uhr 15 v.H.
c) Nachtarbeit ab 20.00 Uhr (soweit nicht Nachtarbeit nach d) vorliegt) 25 v.H.
d) Nachtarbeit soweit sie Mehrarbeit ist 50 v.H.
e) Sonntagsarbeit 50 v.H.
f) Arbeit an den gesetzlichen Feiertagen 125 v.H.
g) Arbeit am 24. und 25. Dezember und am 1. Mai 150 v.H.
h) für Mehrarbeit, Spätarbeit oder Nachtarbeit, sofern diese auf einen Sonntag oder Feiertag fällt, werden die jeweils dafür in Frage kommenden Prozentsätze gesondert berechnet. Vorbereitungs-, Reise-, Weg- und baustellenbedingte Wartezeiten werden als Arbeitszeit verrechnet.

Der Entleiher ist verpflichtet, die ihn betreffenden Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zu befolgen und ist in Bezug auf das überlassene Personal für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften der Berufsgenossenschaft und der Arbeitszeitordnung (AZO) verantwortlich. Bei genehmigungspflichtiger Arbeit ist die Genehmigungsurkunde bei der entsprechenden Behörde einzuholen und uns auf Wunsch zu übersenden.

2. Zahlungsbedingungen
Die Berechnung erfolgt anhand von Stundennachweisen. Die Rechnungen sind nach Erhalt innerhalb 10 Tagen rein netto zubegleichen. Auf den gesamten Rechnungsbetrag wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer zugerechnet.
Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und vollständiger Einlösung hereingenommen, wobei die Annahme ganz allgemein vorbehalten bleibt. Wechsel- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Entleihers. Ergibt die Einlösung Schwierigkeiten irgendwelcher Art, die in den Verhältnissen des Bezogenen oder Ausstellers begründet sind, ist der gesamte Forderungs- / Rechnungsbetrag sofort fällig. Tritt nach der Leistung in den Vermögensverhältnissen des Entleihers eine Verschlechterung ein oder erhalten wir von einer solchen erst nach Leistung Kenntnis, so werden unsere Forderungen ohne Rücksicht auf Datierung sofort fällig und noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung ausgeführt. Wir sind in diesem Fall berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt ebenfalls bei Nichteinhaltung vertragsgemäßer Zahlungsbedingungen. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen Beanstandungen oder Gegenansprüchen sowie die Aufrechnung sind ausgeschlossen. Zahlungen aus dem Vertragsverhältnis sind nur an uns zu leisten. Vorschüsse jeder Art an unsere Monteure bzw. Arbeitnehmer werden von uns nicht anerkannt. Eine Berechnung an uns ist daher ausgeschlossen.

3. Auslösung
Sofern umseitig die Vergütung von Auslösungsbeträgen vereinbart wurde, wird deren Berechnung nach den Bestimmungen des Bundesmontagetarifvertrages vorgenommen.

 4.
Gleiches gilt für die Abreise, auch wenn diese durch Unfall oder Krankheit verursacht wird. Verheiratete Mitarbeiter haben alle 6 Wochen und ledige Mitarbeiter alle 8 Wochen eine tarifliche Familienheimfahrt. Die Kosten hierfür werden gesondert in Rechnung gestellt.

 5. Haftpflicht
Da das Weisungsrecht dem Entleiher zusteht, übernimmt der Entleiher die volle Verantwortung und Haftpflicht über die von unseren Mitarbeitern ausgeführten Tätigkeiten, auch bei verursachten Schäden gegenüber Dritten.

6. Werkzeuge und Geräte
Der Entleiher stellt auf seinen Baustellen die notwendigen sanitären Einrichtungen und die erforderlichen Werkzeuge und Geräte unseren Mitarbeiten unentgeltlich zur Verfügung. Sofern auf den Baustellen spezielle Schutzkleidung erforderlich ist, wird diese vom Entleiher gestellt. Sofern dies im Einzelfall nicht möglich ist, trägt der Entleiher die durch die Beschaffung entstehenden Kosten.

7. Kündigung
Die Kündigung beträgt vier Werktage vor Beendigung des Auftrages.

8. Termine
Schadensersatzansprüche jeder Art wegen nicht rechtzeitiger Leistung oder Nichtleistung sind uns gegenüber ebenso ausgeschlossen wie die Möglichkeit der Zurückweisung von Teilleistungen.
 
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Sofern einzelne Punkte dieser Geschäftsbedingungen für nichtig betrachtet werden sollen, berührt dies nicht die Gültigkeit der restlichen Punkte. Erfüllungsort ist Remscheid, Gerichtsstand – auch für das Scheck- und Wechselrecht – ist für beide Teile Remscheid.